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Bauherrenhaftpflicht

Für jeden Bauherren, ob Modernisierungsmaßnahme oder Neubau, sollte es selbstverständlich sein, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu besitzen. Sie ist deshalb so wichtig für den Bauherrn, da der Bauherr für jeden Schaden, der mit den Baumassnahmen zusammenhängt, in voller Höhe haftet. Aber die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist natürlich kein Persilschein für den Versicherungsnehmer. Er steht auch mit der Versicherung in der Pflicht, für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle oder auf dem Grundstück zu sorgen. Wenn ein Bauleiter auf dem Grundstück eingesetzt wird, kann die Verantwortung zwar an den Bauleiter delegiert werden, die Verantwortung über das Baugrundstück verbleibt aber bei dem Bauherr. So sollte das Grundstück ordnungsgemäß eingezäunt sein und gewisse, gefährliche Stellen gesichert sein. Auch Baumaterialien sollten nicht einfach so herumliegen, sondern an gesicherter Stelle. Auch eine ausreichende Beleuchtung des Grundstückes sollte sichergestellt sein. Wenn man an Schadensereignisse auf einer Baustelle denkt, kommt einem sofort die spielenden Kinder in den Sinn, die in eine ungesicherte Baugrube fallen. Hier hilft auch nicht das berühmte Schild „Eltern haften für Ihre Kinder“. Es kann aber auch passieren, dass Besucher auf der Baustelle zu Schaden zu kommen oder dass sich durch herabstürzende Dachziegel ein Sachschaden, zum Beispiel bei einem parkenden Auto, herausstellt. Eine leistungsstarke Bauherrenhaftpflichtversicherung bekommt man bei einem Vergleich im Internet.

Haftpflichtversicherung Ausland

Wenn man viel im Ausland beruflich oder privat unterwegs ist, dann sollte man auch seine private Haftpflichtversicherung auf seine Leistungsfähigkeit, bezüglich eines Auslandsaufenthalts, überprüfen. Die Dauer des Haftpflichtschutzes sollte im europäischen Ausland mindestens 3 Jahre betragen und weltweit 1 Jahr. Außer Schäden an einer gemieteten Ferienwohnung sollte noch folgende Tatbestände Versicherungsschutz genießen :

  • Kinder unter 7 Jahren, sollten trotz ihrer „Deliktunfähigkeit“ mitversichert sein
  • Surfbretter, eigene oder fremde, sollten in der Police aufgeführt sein
  • Schäden an Sachen, die geliehen, gemietet oder gepachtet sind, sollten in Leistungen enthalten sein
  • Schäden, die durch ein kleines, gemietetes Motorboot entstehen
  • Versicherungsschutz für ledige, volljährige Kinder, die noch bei den Eltern leben

 Auf diese Versicherungsleistungen sollten Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bestehen. Diesen Schutz, der eigentlich nur Grundleistungen umfasst, haben nicht alle Haftpflichtversicherungen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die private Haftpflichtversicherung sollte eine Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro enthalten. Um zu erfahren, wie viel Schutz ihnen ihre private Haftpflichtversicherung im Ausland bietet, müssen Sie für Ihre private Haftpflichtversicherung einen Vergleich durchführen. Nur so haben Sie Möglichkeit herauszufinden, ob die bestehende private Haftpflicht zu Ihren Bedürfnissen passt. Am einfachsten geht so ein Haftpflicht Vergleich im Internet, wo man bequem mit ein paar Angaben eine Liste von Angeboten bekommt. Hier kann man in aller Ruhe seinen Testsieger küren sich gleich online Absicherung ins Haus holen. Und um ganz sicher zu gehen, daß der Urklaub im Ausland auch nicht buchstäblich ins Wasser fällt, sollte man über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nachdenken. Vom Nichtantritt einer Urlaubsreise oder einem Reiseabbruch sind schon manche Urlauber nicht verschont geblieben.

Haushaftpflicht

Zu den wichtigsten Versicherungen zählen die notwendigen Haftpflichtversicherungen.
Die Versicherungssumme sollte bei Abschluss eines Vertrages ausreichend hoch sein. Die Versicherung sollte dem Versicherungsnehmer einen umfassenden Schutz bieten, muss aber keinesfalls teuer sein. In der Privathaftpflichtversicherung ist logischerweise der Versicherungsnehmer immer versichert. Im Familientarif sind Lebenspartner oder Ehegatten mitversichert, muss im Vertrag aber namentlich genannt werden. Wenn dieser Familientarif vereinbart wurde, sind die Kinder des Versicherungsnehmers automatisch mitversichert. Die Versicherung kommt vor allem dann zum Tragen, wenn es sich um Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden oder Mietsachschäden in gemieteten Wohnungen handelt. Sollte ein Schaden entstehen, muss dieser der Versicherung innerhalb einer Woche gemeldet werden. Sollte diese Frist versäumt werden, kann die Versicherungsgesellschaft die Zahlung ablehnen. Eine Privathaftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen.

Aber auch andere Haftpflichtversicherungen sollten bei entsprechendem Risiko abgeschlossen werden. So sollte man eine Gebäudehaftpflicht besitzen, wenn man ein Mehrfamilienhaus besitzt oder ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus vermietet hat. Eine vermietete Einliegerwohnung im eigenen Zweifamilienhaus kann über die Privathaftpflicht versichert sein. Das sollte man aber nachprüfen. Wenn man Öltanks im Haus hat, sollte man auch eine Gewässerschadenhaftpflicht abschliessen. Schliesslich besitzt man nicht nur über das Haus und Grundstück eine Verkehrssicherungspflicht, sondern auch über eigene Öltanks.
Schliesslich kosten diese Versicherungen auch nicht viel,so daß nichts dagegenspricht, daß man diese Gefahren absichert. Hier kann es bei einem Schaden um die Existenz der Familie gehen.

Bei unterschiedlichen Schadensarten ersetzt die Versicherung den Schaden schnell und unproblematisch. Oft werden dem Kunden kostenlose Deckungserweiterungen angeboten, die durchaus sinnvoll sind. Nach einem Schadensfall kann der Versicherungsnehmer die Versicherung kündigen, ebenso wenn seine Prämien, die er monatlich zahlen muss, erhöht werden. Vor Abschluss eines Vertrages sollten die verschiedenen Versicherungsgesellschaften verglichen werden. Dabei kann viel Geld gespart werden und man erhält von der Versicherungsgesellschaft die besten Konditionen. Teuer bedeutet in diesem Fall nicht immer, dass es sich auch um die beste Versicherung handelt.

Uniwagnis

Haftpflichtvergleich

Die Haftpflichtversicherung im Vergleich

Im Abendprogramm des Fernsehens sind sie nicht mehr wegzudenken, auch im Internet und in den Zeitungen werben die Versicherungen für ihre Angebote. Ob für das Auto oder dem erkrankten und leidenden Menschen, bei Unfall und Gerichtsprozessen, geworben wird mit allen Mitteln, die zur Verfügung stehen. Bei dieser Vielzahl ist es nicht einfach, den richtigen Partner zu finden. Wer die Wahl hat, hat nicht die Qual, wenn man vor Abschluss im Internet auf Versicherungsvergleich geht und die Angebote, Leistungen und Beiträge genau studiert. Nur so kann man fast alle Risiken versicherungstechnisch abdecken. Dann stimmt nicht nur das Leistungspaket, dann stimmt auch der Preis.

Übernahme der Haftung im Schadensfall
Viele haben das schon erlebt. Ein Wasserschaden in der Wohnung. Das Wasser findet seinen Weg in die untere Wohnung. Der Mieter dieser unteren Wohnung ist nicht nur empört, er will Schadensersatz. Entspannt zurücklehnen kann sie derjenige, der einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages hat man der eigenen Haftpflicht genüge getan; alles andere regeln die Versicherungen. Und doch ist sich mancher noch im Unklaren darüber, was eigentlich mit Haftpflicht gemeint ist. Gemeint ist damit, dass man für Schäden an Dritten haftet und schadensersatzpflichtig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Personenschäden sind oder Sachschäden. Für diese Schäden hat der Geschädigte das Recht Schadensersatz zu verlangen. Das kann teuer werden. Ist man dagegen versichert, so übernimmt die Regulierung die Haftpflichtversicherung.

Für Autofahrer ist es eine Normalität, einen derartigen Vertrag für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Die Wirtschaft und auch viele Freiberufler sind gegen Schäden gegenüber Dritten versichert. Auch die Privathaushalte, nicht alle, aber es werden immer mehr, haben sich für einen solchen Schutz entschieden. Hat man so einen Vertrag abgeschlossen, ist man bei einem Schadensfall vor Ansprüchen und Kosten von Dritten durch seinen Vertrag geschützt.

Die Kombination mit der Rechtschutzversicherung
Der Idealfall ist, wenn man mit der Haftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Damit ist man auch bei einem Rechtsstreit abgesichert. Alle wissen es, ein Rechtsstreit kostet Geld, viel Geld. Vor allem derjenige, der den Prozess verliert, muss tief in die Tasche greifen. Gerichtskosten, Anwaltskosten evtl. Schadensersatz – das kann schnell ein paar Tausend Euro kosten. Und nicht immer muss ein Prozess verloren werden, hat man den richtigen Anwalt zur Hand. Doch die guten Anwälte sind teuer. Jeder, der eine Rechtsschutz Versicherung abgeschlossen hat, kann gut lachen. Die Versicherungen übernehmen alle Kosten für Zivilrecht. Wird man straffällig, muss man selber bezahlen. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht ist alles im Vertrag beziehungsweise kann, wenn ein Baukastensystem vorhanden ist, gewählt werden.